Hinweis

E-Rezept

Bitte beachten Sie, das E-Rezepte nur dann ausgestellt werden können, wenn uns

  • Ihre Gesundheitskarte vorlag (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.)
  • Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen. 

Vielen Dank!

Rezept: E-Rezept und Papierrezept

 


Rezepte für Dauermedikamente: Bitte geben Sie unten in der Rezeptanforderung das Medikament + Stärke  + Einnahmemenge an (z.B. 1-0-0)

  • Wiederholungsrezepte können nach ärztlicher Prüfung ab dem 2. Werktag in der Apotheke abgerufen werden.
  • Privatrezepte, Rezepte für Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) und Rezepte für Hilfsmittel (z.B. Schuh-Einlagen) werden derzeit weiterhin in Papierform erstellt.
  • Bei Betäubungsmittel-Rezepten wenden Sie sich bitte zur Anforderung persönlich an unsere Praxis.
  • Dringliche Rezeptanforderungen bitte telefonisch oder persönlich vor Ort bestellen.
  • Wir bitten von Doppelanfragen in jeglicher Form abzusehen, da dieses unsere Arbeit unnötig verzögert und behindert.
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Rezept nur erstellt werden kann, wenn die Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal schon eingelesen wurde. Sollten Sie also im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung des Rezeptes mit. Vielen Dank.
  • Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Ferien- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und somit nicht bearbeitet.

Vielen Dank!

Rezept: E-Rezept und Papierrezept

Papier-Rezept für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte


Abholung von Rezepten für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte dürfen weiterhin ausgedruckt werden.

Ja, ich gebe meine Zustimmung für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten – gemäß der Datenschutzerklärung – zur Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage. *

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