Ärztliche Eignungsuntersuchung für Ausbildung und Beruf

Für die Aufnahme in Schulen des Gesundheitswesens und des Sozialwesens sowie für die Erteilung der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen werden manchmal Atteste über die berufliche Eignung vom Hausarzt verlangt.

Die Anamnese und körperliche Untersuchung soll Aussagen zu folgenden Fragestellungen geben:

  • Seh- und Hörvermögen
  • körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit
  • geistig-seelische Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit

Die Bewerber müssen in der Regel über ausreichende Fähigkeiten in den angegebenen Bereichen verfügen.

Besonders genau müssen Bewerber mit folgenden Erkrankungen beurteilt werden:

  • Diabetes mellitus
  • Krampfleiden (Epilepsie)
  • Alkohol- und Drogenabhängigkeit

Diese Untersuchung und Attesterstellung ist keine Kassenleistung. Die Kosten werden aber oft von der anfordernden Stelle übernommen.