Infektionsschutzgesetz-Belehrung

Seit dem 1. Januar 2001 regelt das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

Die Verhütung (Abschnitt 4) und die Bekämpfung (Abschnitt 5) von übertragbaren Krankheiten wie auch das hierfür notwendige Meldewesen (Abschnitt 3) sind besonders wichtig. Da auch die Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln (Abschnitt 8) festgelegt sind, benötigen alle, die beruflich mit leicht verderblichen Lebensmittel umgehen oder bei öffentlichen Veranstaltungen, Festen etc mit Lebensmitteln oder Getränken in Kontakt kommen, diese verteilen oder verarbeiten, vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit, die ärztliche Beratung nach § 42 und § 43 IFSG (früher Bescheinigung nach Bundesseuchengesetz). Diese Beratung nimmt nur das Gesundheitsamt vor sowie einige vom Gesundheitsamt ermächtigte, Ärzte.

Unsere Praxis ist vom Gesundheitsamt Bamberg ermächtigt worden.

Nach terminlicher Vereinbarung findet diese Beratung in unserer Praxis als Einzel- oder Gruppenberatung statt. Größere Gruppen (ab 7 Teilnehmer) werden auch vor Ort beraten.

Für eine Beratung muß eine Zeitdauer von mind. 20 Minuten veranschlagt werden. 

Eine Einzelberatung kostet 12,50 €, bei Gruppenberatung je Teilnehmer 8,00 €  gegen Quittung.

Die Bescheinigung nach § 42/43 wird nach erfolgter Beratung durch den beratenden und ermächtigten Arzt ausgestellt.